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Sorge um Nachforderungen

ÖGK: „Keine höhere Besteuerung von Trinkgeld geplant“

Müssen Wirte Steuer fürs Trinkgeld nachzahlen? Jetzt versucht die Gesundheitskasse zu beruhigen: „Wir machen keine Schwerpunktaktionen. Es ist keine höhere Besteuerung geplant.“
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) plant keine höhere Besteuerung von Trinkgeldern und führt keine Schwerpunktaktionen in diesem Bereich durch.
  • Trinkgelder sollen steuer- und abgabenfrei bleiben, wie von der Wirtschaftskammer gefordert.
  • Die ÖGK führt jährlich 12.000 Betriebsprüfungen durch, wobei Trinkgeldpauschalen nach geltenden gesetzlichen Vorgaben beurteilt werden.
  • Trinkgelder gelten als "Entgelt Dritter" und sind nicht lohnsteuerpflichtig, außer sie überschreiten bestimmte Pauschalen.
  • Lehrlinge und bestimmte Dienstnehmer in Kantinen und Heimen sind von der Trinkgeldpauschale ausgenommen.
© IMAGO/Hofmann
© IMAGO/Hofmann
5. März 2025,
9:23 Uhr

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