Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) führt im Zuge von Betriebsprüfungen keinen Schwerpunkt rund um Trinkgelder und mögliche Abgaben durch. Das teilt die ÖGK mit, nachdem das Thema hochgekocht war. Schließlich heißt es im neuen Regierungsprogramm, dass die nach Bundesländern oft unterschiedlichen Regeln evaluiert und bundesweit vereinheitlicht werden sollen. Die Rede war von zum Teil hohen Nachforderungen der ÖGK gegenüber den Betrieben.
„Trinkgeld muss steuerfrei bleiben“
„Die Österreichische Gesundheitskasse führt im Auftrag des Gesetzgebers jährlich 12.000 Betriebsprüfungen durch und ist verpflichtet die Sozialversicherungs-Beiträge einzuheben“, heißt es von der ÖGK. „Ein Teil dieser Betriebsprüfungen ist die Trinkgeldpauschale, die nach geltenden gesetzlichen Vorgaben beurteilt wird. Derzeit gibt es keine Schwerpunktprüfungen. Und uns sind keine besonders schwerwiegenden Fälle bekannt.“ Auch sei „derzeit keine höhere Besteuerung geplant“. Wirtschaftskammer-Gastro-Spartenobmann Mario Pulker sagte am Montag, er befinde sich mit der Gesundheitskrankenkasse in Verhandlungen und hielt fest: „Trinkgelder müssen steuer- und abgabenfrei bleiben.“ Auch von roten und blauen Wirtschaftsvertretern kam die gleiche Forderung. Das Thema ist auch bei anderen Dienstleistern groß - etwa bei Friseuren und Taxifahrern.
Daten in der Registrierkasse
Von Nachforderungen der ÖGK sind jedenfalls die Betriebe betroffen, nicht die Mitarbeiter. „Im Zuge der Lohnsteuerprüfung sieht man über die Registrierkasse, wie viel eine Kellnerin oder ein Kellner Trinkgeld gemacht hat, weil auch es immer öfter mit der Karte bezahlt wird“, so Pulker. „Da wird dann der Sozialversicherungsbeitrag herausgerechnet.“ Vor allem aus der Steiermark hätten ihn zum Thema zuletzt Informationen zu verstärkten Prüfungen in der Gastronomie erreicht. Die Nachforderungen gingen „zum Teil in den fünfstelligen Bereich“.