Im Rahmen ihrer Ermittlungen hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) um ein Müllkartell in Kärnten einen Antrag auf eine Geldstrafe gegen die Huber Entsorgungsgesellschaft m.b.H. Nfg. KG und die Huber Abfallservice Verwaltungsgesellschaft m.b.H. beim Kartellgericht beantragt. Die Höhe beläuft sich auf 175.000 Euro. Der Firma Huber werde zudem ein Kronzeugenstatus zugebilligt, teilte die Behörde am Freitag mit.