Im sogenannten „Müllkartellverfahren“ hat die Bundeswettbewerbsbehörde dem Entsorger Saubermacher einen Kronzeugenstatus eingeräumt. Weil das Unternehmen nach den Hausdurchsuchungen im Rahmen des Kronzeugenprogramms zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB kooperierte, habe man die Verhängung einer verminderten Geldbuße in Höhe von 7,085 Millionen Euro beantragt, teilte die BWB zu Wochenbeginn mit. Laut Behörde hat die Saubermacher Dienstleistungs AG zwischen Juli 2002 und März 2021 an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen sowie dem Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen teilgenommen. Saubermacher sprach von „rund 80 Einzelfällen“ in dem genannten Zeitraum, „die kartellrechtlich wie auch nach unserem Werte- und Ethiksystem nicht akzeptabel sind“. Man habe diese Fälle gemeinsam mit der BWB „identifiziert“, so das Unternehmen, das zugleich darauf hinweist, dass es zwischen 2002 und 2021 österreichweit insgesamt eine Million Aufträge abgewickelt habe.