Wie von den Kreditschützern erwartet, wurde am das Insolvenzverfahren des Wäschekonzerns Palmers eröffnet. „Die Wirkungen der Insolvenzeröffnung sind somit am 15.02.2025, 00.00 Uhr in Kraft getreten“, teilt der Kreditschutzverband von 1870 (KSV) am Samstagvormittag mit. Die erste Gläubigerversammlung geht am 4. März über die Bühne, die Berichts- und Prüfungstagsatzung am 22. April, so die Gläubigerschützer von Creditreform. Die Sanierungsplantagsatzung wurde dann für den 6. Mai am Landesgericht Wiener Neustadt anberaumt. Zur Sanierungsverwalterin wurde Maria-Christina Nau bestellt.
„Die Sanierungsverwalterin wird nunmehr in Zusammenarbeit mit der Schuldnerin prüfen, welche Filialen kostendeckend bzw. gewinnbringend fortgeführt werden können. Zudem sind hinsichtlich der Finanzierung des angebotenen Sanierungsplans die Ergebnisse der Verhandlungen mit möglichen Investoren abzuwarten.“ so Alexander Greifeneder vom KSV1870.
Investorengespräche als Schlüssel
Das Unternehmen hatte Donnerstag zuvor am Landesgericht Wiener Neustadt ein Sanierungsverfahren beantragt. AKV-Gläubigerschützerin Cornelia Wesenauer will sich die eingebrachte Eigenverwaltung „genau ansehen“. Zentral sei, wie „weit die Investorengespräche fortgeschritten“ seien, sagte Wesenauer zur APA. Der Investor ist bisher unbekannt.
Der Wäschehändler nimmt seit Donnerstag seine eigenen grünen Gutschein-Münzen nicht mehr an. Theoretisch könnte Palmers bis zur Insolvenzeröffnung noch Münzen annehmen, so die Kreditschützerin. „Ich würde das dem Unternehmen aber nicht raten“, sagte Wesenauer und verwies auf das Thema Gläubigerbevorzugung.
Staatliche COFAG besicherte Palmers-Kredit
Palmers bezifferte in seinem Insolvenzantrag die Schulden (Passiva) mit rund 51 Millionen Euro und die Vermögenswerte mit 11,5 Millionen Euro. Durch die Insolvenz wird nun ein durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) besicherter 14,4 Millionen Euro schwerer Kredit automatisch fällig. Laut Medienberichten ist der Kredit zu 90 Prozent durch die COFAG und damit staatlich abgesichert. Mitte 2024 wurde die COFAG aufgelöst und sämtliche Rechte und Pflichten der COFAG aus Förderverträgen gingen unverändert auf den Bund über. Das Finanzministerium äußerte sich auf APA-Anfrage vorerst nicht zur Causa Palmers-Kredit und COFAG.
Der KMU-Berater Finanzombudsmann ortet viele offene Fragen bei der Palmers-Kreditvergabe inklusive der COFAG-Garantie und hat deswegen eine Anzeige bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) angekündigt. Man wolle herausfinden, „ob bei der Vergabe dieses Kredits die Mindeststandards der FMA eingehalten wurden oder ob der vergebene Überbrückungskredit den Weg zum Konkurs des Unternehmens ebnete“. Die Frage sei, „war die Rückführung des Kredits - im Rahmen der damaligen Prognose - gewährleistet oder nicht“, so der Berater. Zum Zeitpunkt der Einräumung des Kredits habe Palmers nur einen Cashflow von rund 0,2 Millionen Euro gehabt.