In Österreich gibt es je nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten des betroffenen Pleite-Unternehmens drei verschiedene Arten von Insolvenzverfahren: Konkursverfahren, Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung und Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Alle Verfahren eint, dass beim zuständigen Landesgericht bzw. in Wien beim Handelsgericht ein Insolvenzantrag zu stellen ist – binnen 60 Tagen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.