In Österreich gibt es je nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten des betroffenen Pleite-Unternehmens drei verschiedene Arten von Insolvenzverfahren: Konkursverfahren, Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung und Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Alle Verfahren eint, dass beim zuständigen Landesgericht bzw. in Wien beim Handelsgericht ein Insolvenzantrag zu stellen ist – binnen 60 Tagen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Lexikon
Konkurs, Sanierungsverfahren, Eigenverwaltung: Was man rund um Insolvenzen wissen sollte
Die KTM AG und zuletzt auch die Palmers AG beantragten ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, doch was ist der Unterschied zu einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung? Und was versteht man unter einem Konkursverfahren? Seit Kurzem gibt es auch noch das Europäische Restrukturierungsverfahren, das von Pierer Industries genutzt wird. Ein Überblick.
© Markus Traussnig