Für Anbieter von Dienstleistungen und Handel rund um Kryptowährungen zieht sich das Regulierungskorsett der EU nun weiter zu. Die „Markets in Crypto Assets Verordnung“ (MiCAR) wird mit Montag, 30. Dezember, in vollem Umfang anwendbar. Die Regelung soll unter anderem den Schutz von Anlegerinnen und Anlegern erhöhen und den Kampf gegen Geldwäsche vereinfachen. In Österreich übernimmt die Finanzmarktaufsicht (FMA) die Beaufsichtigung des Kryptomarkts.
„Die Wildwest-Ära auf den Kryptomärkten ist vorbei“, verkünden die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller in einer Aussendung. Von den neuen Beaufsichtigten erwarten die Vorstände, dass „Gesetzestreue, verantwortungsvolles Geschäftsgebaren und der Schutz der Kunden zu jeder Zeit im Vordergrund stehen“.
Bei Nicht-Erfüllung drohen Sanktionen
Damit werden Zulassungsverfahren für Krypto-Anbieter strenger, Anbieter von Dienstleistungen wie Verwahrung, Tausch oder Beratung rund um Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Tether müssen nun ausreichende Eigenmittel, ein robustes Risikomanagement, angemessene interne Kontrollsysteme und transparente Informationen zum Geschäftsmodell vorlegen.
Die MiCAR umfasst spezielle Regeln für sogenannte Asset-Referenced Tokens (ART) und E-Money-Tokens (EMT). Das sind Kryptowerte, die in ihrer Wertentwicklung an andere Vermögenswerte wie Rohstoffe oder amtliche Währungen gekoppelt sind und auch als „Stablecoins“ bezeichnet werden. Anbieter müssen künftig aufsichtsrechtliche Anforderungen zur Kapitalausstattung, zu Rücktauschrechten und zu speziellen Informationspflichten einhalten.
Auch Anbieter anderer Kryptowerte, die nicht unter jene Regeln fallen, müssen künftig umfassendere Informationen (Whitepaper) zur Verfügung stellen. So müssen die Merkmale des Kryptowerts, dessen technische Grundlagen, das wirtschaftliche Konzept, Risikofaktoren sowie Rechte und Pflichten für Anleger „redlich, eindeutig und nicht irreführend“ erklärt werden, so die FMA. Anbieter, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit „scharfen Aufsichtsmaßnahmen und Sanktionen“ rechnen, schreibt die Aufsicht weiter. Aus Konsumentensicht bedeute die Verordnung vor allem „mehr Sicherheit, Transparenz und Rechtsklarheit“.
Mehr IT-Sicherheit
Zusätzlich zur MiCAR wird ab 17. Jänner auch der Digital Operational Resilience Act (DORA) angewendet. Dieser sorgt vor allem für verstärkte IT-Sicherheit und operative Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktteilnehmern. Anbieter von Kryptowährungen müssen damit auch technische Sicherheits- und Krisenmanagementkonzepte vorlegen. Die FMA verlangt von den betroffenen Unternehmen eine „lückenlose Überwachung und Absicherung ihrer IT-Systeme, regelmäßige Stresstests sowie eindeutige Notfallpläne, um auch im Fall von Cyberangriffen oder Systemausfällen handlungsfähig zu bleiben“.