Nachdem das Land Kärnten festgestellt hatte, dass für den geplanten Lithium-Abbau auf der Koralm keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei, gibt es nun eine erste Beschwerde gegen diesen Bescheid.
Diese erfolgte allerdings weder durch den Naturschutzbeirat, noch die Standortgemeinde. Beide hatten gegenüber der Kleinen Zeitung angekündigt, den Bescheid prüfen zu wollen. Schneller war die Naturschutzorganisation „Alliance For Nature“ (AFN) mit Sitz in Wien. Sie erhob Beschwerde, weshalb nun das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am Zug ist, wie die Organisation am Freitag mitteilte.
Rechtliche und ökologische Bedenken
„Es geht nicht an, dass ein derart umfangreiches und umstrittenes Vorhaben, das der Natur und Umwelt erheblichen Schaden zufügen kann, nicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen wird“, heißt es von AFN-Generalsekretär Christian Schuhböck in einer Aussendung. Projektwerber Dietrich Wanke (European Lithium, Critical Metals) verwies nach Abschluss des Behördenverfahrens auf eine umfangreiche, einjährige Prüfung.
Konkret ist „Alliance For Nature“ der Ansicht, dass der Feststellungsbescheid rechtswidrig ist, „weil die Einzelfall- und Kumulationsprüfung nur nach dem österreichischen UVP-Gesetz (UVP-G 2000) und nicht auch nach der europäischen UVP-Richtlinie (UVP-RL) durchgeführt wurde“. Konkret befürchtet man durch das Projekt eine Beeinträchtigung von Menschen, der biologischen Vielfalt, des Wassers und des Waldes. Außerdem erwartet die Organisation „erhebliche Lärm- und insbesondere Verkehrsbelastung auf Dauer des Vorhabens“.
Die vorgegebene Vier-Wochen-Frist für Beschwerden läuft noch bis 26. Dezember 2024.