Besonders in der Finanzwelt gilt: Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist in der Regel auch nicht wahr. Und was davon gegen das Gesetz verstößt, wird zu einem Fall für die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA. Diese stellte 2023 einen signifikanten Anstieg unerlaubt tätiger, angeblicher Finanzdienstleister fest. Um mehr als ein Viertel sind die Investoren-Warnungen im Vergleich zu 2022 gestiegen, gut 100 wurden veröffentlicht. Schon inflationär wurde der „Promi-Schmäh“. Mit bekannten Gesichtern wird für vermeintliche Anlageprodukte geworben oder werden Finanztipps vorgekaukelt.
Die allermeisten der unseriösen Anbieter aus dem Ausland traten laut FMA als webbasierte Handelsplattformen auf, über die sie angeblich verschiedene Finanzinstrumente anboten. Dabei wurde aber meist durch manipulierte Software ein Handel sowie die Veranlagung nur vorgegaukelt, die Einzahlungen veruntreut und angebliche Gewinne nie ausgezahlt.
Berühmtheit als Köder
Promis wie Armin Assinger, Mirjam Weichselbraun, Christoph Grissemann oder Barbara Karlich wurden bereits zu Opfern der Online-Masche. Viele der unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter wollen deren Bekanntheit ausnutzen und werben auf ihrer Plattform oder in verlinkten Social-Media-Beiträgen mit angeblichen Geheimtipps, um schnell und einfach viel Geld zu verdienen. Laut FMA wurde in den vergangenen Monaten – durch gefälschte Wort- und Bildbeiträge – vermehrt behauptet, dass unter anderen etwa Armin Wolf, DJ Ötzi oder Bundespräsident Alexander van der Bellen angeblich online investiert hätten oder eine bestimmte Trading-Software genutzt hätten. Es sind Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die ohne deren Zustimmung, als Köder für eine vorgeschobene Kooperation missbraucht werden.
Die frei erfundenen Artikel oder Werbeeinblendungen auf Social-Media berichten wahrheitswidrig über angebliche Auftritte oder Interviews der Promis in bekannten TV-Formaten wie etwa Millionenshow, Willkommen Österreich, Im Zentrum, 2 Minuten 2 Millionen oder in heimischen Medien und Tageszeitungen, bei denen sie über eigene Veranlagungserfolge berichtet hätten.
Wie funktioniert die Masche?
Bekunden Anleger oder Anlegerinnen tatsächlich ihr Interesse an einem Investment bei einem derartigen unseriösen Anbieter und registrieren sich, wird oft ein geringfügiges „Test-Investment“, zum Beispiel 250 Euro, mit hohem Gewinnversprechen bei geringem Risiko empfohlen. Auf dem gefälschten Depotauszug wird dann ein vermeintlicher Gewinn ausgewiesen und mit einem weiteren „Tipp“ zu einem höheren Investment aufgefordert. Vereinzelt werden anfangs sogar geringfügige Scheingewinne ausgezahlt.
Ziel ist es, die Kundschaft zu immer höheren Einzahlungen zu verführen. Sobald der Kunde aber weitere Einzahlungen verweigert oder die Auszahlung der hohen Scheingewinne einfordert, bricht der Kontakt mit den „Betreibern“ abrupt ab. Auf die Auszahlung der angeblich erwirtschafteten Gewinne (oft im 5- bis 6-stelligen Bereich) warten die betrogenen Anleger vergeblich. Schadenersatzansprüche sind in der Regel nicht durchsetzbar, da die Handelsplattformen gefälscht und oder deren Betreiber rechtlich nicht greifbar sind. In der Bekämpfung der globalen Cyberkriminalität ist die Erfolgsquote sehr gering.