Die Metaller haben ihre zähen Kollektivvertragsverhandlungen in der Vorwoche nach acht Runden abgeschlossen. Herausgekommen ist eine durchschnittliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhung von 8,6 Prozent, wobei bis zu einem Bruttomonatslohn von bis zu 4200 Euro ein Plus von zehn Prozent vereinbart worden ist. Der Abschluss galt vorerst aber „unter Vorbehalt“, wie die Sozialpartner betonten. Das hat damit zu tun, dass ein Punkt dieser Einigung noch nicht letztgültig und in allen Details geklärt wurde: die sogenannte „Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel“. Diese sieht vor, dass besonders personal- und wettbewerbsintensive Unternehmen, die aufgrund der Konjunkturlage in große Bedrängnis geraten sind, auf betrieblicher Ebene eine niedrigere prozentuelle Erhöhung durchführen können. Unter welchen Bedingungen genau, wurde in den vergangenen Tagen geklärt. Das sei nun erfolgt – und damit sind die KV-Verhandlungen der Metalltechnischen Industrie auch offiziell abgeschlossen, wie am Donnerstagabend mitgeteilt wurde.
KV-Verhandlungen nun offiziell abgeschlossen
Metaller einigen sich nun auch auf die Klausel für Härtefälle
Bisher galt die in der Vorwoche erzielte Einigung auf einen neuen Metaller-Kollektivvertrag „unter Vorbehalt“. Nun wurden auch die Eckpunkte für die sogenannte „Wettbewerbsklausel“ fixiert, der Abschluss ist damit offiziell. Bis zu ein Viertel der Betriebe könnte die Klausel, die die prozentuelle Lohnerhöhung verringern kann, beantragen, schätzt man beim Fachverband.
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