Unlängst wurden von der Regierung, wie berichtet, Neuregelungen angekündigt, die einen späteren Pensionsantritt attraktiver machen sollen. Neben einer Erhöhung des sogenannten Aufschubbonus zur Pension, wenn jemand bis zu drei Jahre über sein Regelpensionsalter hinaus weiter arbeitet, wurde vor allem der Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge für arbeitende Pensionisten kommuniziert, wenn mit dem Zuverdienst die Grenze der doppelten Geringfügigkeit (um die 1000 Euro) nicht überschritten wird. Was bedeutet das nun im Vergleich zur aktuell gültigen Regelung für alle, die „länger arbeiten“ wollen?