Ein rumänischer Lkw-Lenker war von Italien nach Bratislava unterwegs. Bei einer Kontrolle im Bezirk Voitsberg stellten Polizeibeamte fest, dass der Berufskraftfahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht eingehalten hatte. Damit das nicht dokumentiert wird, soll er etwa das digitale Kontrollgerät – Tachograph genannt – auf Arbeitszeit gestellt haben, aber seine individuelle Fahrerkarte nicht ins Gerät gesteckt haben. Schließlich stellte sich heraus, dass der 51-Jährige innerhalb von 24 Stunden nur 4,28 Stunden Ruhezeit hatte, 9 Stunden sind gesetzlich vorgeschrieben. Laut den Aufzeichnungen hatte er somit die gesetzlich erlaubte Zeit hinterm Steuer um 4,23 Stunden überschritten.
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