Es läuft nicht gut für einen Voitsberger, schon lange nicht mehr. Und doch zeigt der Mann Rückgrat, was ihm durchaus ein wenig Hochachtung der Richterin einbringt. Von vorne: Mit Juli dieses Jahres beträgt der angehäufte Rückstand an Unterhaltszahlungen für sein erstes Kind sage und schreibe 26.421 Euro. Trotz leerer Strafkarte ist die Kinder-Unterhaltspflicht-Verletzung in dieser Höhe beträchtlich. Warum sich der Mann trotzdem zuversichtlich gibt? Weil er seit August als Kellner arbeitet , 850 Euro Einkommen erhält. Plus Sozialhilfe als Alleinerzieher einer Stieftochter aus zweiter Ehe, da deren Mutter wegen Misshandlung verurteilt wurde. „Haben Sie Schulden?“, will die Richterin wissen. „Ja, 100.000 Euro nach der Scheidung von der ersten Frau. Wir haben zusammen ein Haus gebaut, da ist viel übrig geblieben.“ Privatkonkurs wurde bereits beantragt.