Dass Ex-Partner nach einer Trennung nicht immer gut aufeinander zu sprechen sind, ist bekannt – gerade, wenn ein intimer Flirt mit einer jungen Arbeitskollegin der Grund für das Beziehungs-Aus war. Dass ein geplantes Wiedertreffen aber gleich vor Gericht endet, kommt doch nicht alle Tage vor. Wegen Körperverletzung muss sich der Angeklagte vor dem Bezirksgericht Voitsberg verantworten.