Im Nationalrat wurde am Mittwoch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) verabschiedet, die es der jeweils zuständigen Straßenbehörde – also auch Städten und Gemeinden für Gemeindestraßen – ermöglicht, Tempo 30 selbstständig zu verordnen. Dies gilt gerade vor besonders schutzbedürftigen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Pflegeheimen. Erleichtert werden auch die eigenständigen Maßnahmen zur Kontrolle, ob das Tempolimit auf Gemeindestraßen eingehalten wird.
Tempo 30
So reagieren die Kommunen im Bezirk auf die Tempo-30-Novelle
Wo es dringend war, wurde bereits Tempo 30 verordnet. Die Gemeinden im Bezirk Voitsberg begrüßen die Novelle aber durchwegs, da sie am besten wissen, wo man Autofahrer bremsen muss.
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