Zweier Verhandlungstermine bedarf es am Bezirksgericht Feldbach wegen fahrlässiger Körperverletzung in einem Mehrparteienhaus. Eine Mieterin hatte eine Lichterkette im öffentlichen Stiegenhaus durchgeschnitten. Deren „Besitzerin“, durch den so ausgelösten Kurzschluss aufgeschreckt, kam aus ihrer Wohnung, schupfte die andere Frau, die zu Sturz kam. Diese behauptet, sich dabei die Hand gebrochen zu haben.