Eine junge Afghanin muss sich am Bezirksgericht Feldbach verantworten, weil sie einen afghanischen Führerschein bei der Bezirkshauptmannschaft zur Umschreibung vorgelegt hatte, der sich später als Totalfälschung entpuppte. Nicht die Fälschung wird ihr zur Last gelegt, sondern der Versuch der Täuschung. Den Täuschungsvorsatz weist der Verteidiger zurück. Denn seine Mandantin habe erst nach Abschluss der kriminaltechnischen Untersuchung erfahren, dass es sich um eine Totalfälschung handelt.
Totalfälschung nicht erkannt
Junge Frau legte gefälschten afghanischen Führerschein zum Umschreiben vor
Totalfälschung brachte junge Afghanin vor Gericht. Da sie Dokumente vorzeigen kann, die belegen, dass sie in ihrem Heimatland den Führerschein gemacht hat, wird sie im Zweifel freigesprochen.
© Helmut Steiner