„Ich weiß von dem Vorgang gar nichts mehr“, sagt der Mann, der sich am Bezirksgericht Feldbach wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer verantworten muss. Er habe an dem Tag etwas abgeholt, sei zu einem Döner-Stand gefahren „und dann ist es eskaliert“. Erinnern kann er sich nicht, was bei einer Alkoholisierung von 2,0 Promille, die später festgestellt wurde, nachvollziehbar ist.