„Sie hatten 1,26 Promille bei der Messung. Das ist nicht nur ein Bier“, stellt die Feldbacher Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz fest. „Drei Bier und ein Schnaps in ein oder eineinhalb Stunden“, dazu nichts im Magen, konkretisiert der Angeklagte. Er muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung im alkoholisierten Zustand verantworten, bei einem Auffahrunfall war eine andere Autofahrerin zu Schaden gekommen. „Ich fühle mich schuldig“, sagt der Mann. „Ist das Schnapserl eingefahren?“, fragt Schwarz. „Nein, Schuld war alles zusammen.“

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