„Ich kenne die Frau ja gar nicht“, sagte die Angeklagte mit entwaffnender Naivität. Sie muss sich am Bezirksgericht Feldbach wegen Körperverletzung verantworten. Aus dem Schneider ist sie damit aber nicht, das stellt Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz gleich klar: „Das ist kein Grund. Es gibt ja Leute, die schief angeschaut werden und dann zuschlagen.“ Jedenfalls soll die Angeklagte in einer Disco in den frühen Morgenstunden ein Glas nach einer Frau geworfen haben. Die wurde darauf bewusstlos, stürzte und verletzte sich.
Am Kopf getroffen
Glaswurf in der Disco hatte schwerwiegende Folgen
Angeklagte konnte sich an Vorfall in Disco nicht erinnern und wähnte sich aus dem Schneider, weil sie das Opfer ja gar nicht kannte.
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