Wegen vorsätzlicher Körperverletzung muss sich ein junger Mann am Bezirksgericht Feldbach verantworten. Das „Ergebnis“ einer Schlägerei vor einer Disco, bei dem ein noch Jüngerer verletzt wurde. Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig und rechtfertigt sich mit einer eigenwilligen Auslegung: „Er hat mich geschlagen, ich ihn: Notwehr.“ Vier Mal habe er zugeschlagen. Da ist Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz ganz bestimmt: „Das ist nicht Notwehr.“ Warum er gleich vier Mal zugeschlagen habe, will Schwarz wissen: „Warum so heftig, wenn es nur ein leichter Schlag war?“ „Kommt drauf an, was einer sagt“, antwortet der Angeklagte. Seine Mutter sei an Krebs gestorben. Darauf brauche man nicht herumreiten.
Schlägerei vor Disco
Angeklagter hatte eine sehr spezielle Auslegung von Notwehr
Vier Schläge gegen einen anderen jungen Mann waren für Angeklagten Notwehr. Der verletzte Kontrahent war auch nicht ohne und wollte 20.000 Euro Schmerzensgeld.
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