Die zwei jungen Männer, die vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz sitzen, haben Erfahrung vor Gericht. Diesmal müssen sie sich wegen Betruges verantworten. Der Erstangeklagte fand in seinem Postkasten einen gelben Hinterlegungsschein für ein Paket – aber nicht auf seinen Namen. Er hat den Schein aber nicht an die Post retourniert. „Ich war neugierig, was drinnen ist“, rechtfertigt er sich. Einen Freund, der ihn besuchte, hat er gefragt, ob er nicht das Paket bei der Tankstelle abholen wolle, wo es hinterlegt war. „Wie kann man auf so eine hirnrissige Idee kommen und auch noch einen Freund mit hineinreiten?“, fragt Schwarz.