Es ist schon die dritte Verhandlung in der Causa am Bezirksgericht Feldbach. Es geht um Untreue. Eine 24-Stunden-Pflegerin hat für die betagte Frau, die sie betreut, Lebensmittel eingekauft und dabei stets mit der Bankomatkarte der Frau bezahlt. Den vierstelligen Code brauchte sie nicht, weil Zahlungen bis 50 Euro ohne Code möglich sind. Die betreute Frau hat sich die Rechnungen stets vorlegen lassen und die einzelnen Posten akribisch in ihr Haushaltsbuch eingetragen.
Alte Frau ausgenutzt
Pflegerin nutzte Bankomatkarte von betreuter Frau für eigene Einkäufe
Pflegekraft kaufte mit Bankomatkarte nicht nur Lebensmittel für alte Frau ein, sondern extra auch für sich selbst.
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