„Ich fühle mich schon ein bisschen schuldig“, sagt der junge Mann, der vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz sitzt. Es geht um rund 100 faltbare Gemüsekisten, die er im Internet zum Verkauf anbot, 260 Euro dafür überwiesen bekam, aber nie geliefert hat. Der geprellte Interessent erstattete Anzeige. „Sie waren kaputt“, rechtfertigt sich der Angeklagte. Es habe immer wieder Kontakt mit dem Abnehmer gegeben. Er habe ihm auch versichert, dass er das Geld zurückbekomme. „Warum haben Sie nicht geschaut, ob die Kisten funktionieren, bevor Sie sie anbieten?“, will Schwarz wissen. Das sei sein Fehler gewesen. Aber die Kisten seien bei einem Freund eingelagert gewesen.