Im Juni vergangenen Jahres verletzte ein Zeltweger den Lebensgefährten seiner Mutter mit 39 Messerstichen tödlich. Der damals 24-Jährige zeigte sich nach der Tat bei der Polizeieinvernahme umfassend geständig – Alkohol und Drogen dürften die Tat beeinflusst haben. Im Vorfeld war es zu Streitigkeiten zwischen dem in Graz lebenden Täter und dem 49-jährigen Opfer gekommen. Die Mutter des Täters und gleichzeitig die Lebensgefährtin des Opfers verständigte daraufhin die Polizei.

Beim Geschworenenprozess am Landesgericht Leoben wurde der Murtaler zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof und eine Strafberufung an das Oberlandesgericht Graz an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Den Hinterbliebenen des Opfers wurden jeweils 10.000 Euro und 12.000 Euro an Schmerzensgeld zugesprochen.

Anmerkung vom 20. Februar: Ob es zur Auszahlung kommt, ist laut den Angehörigen des Verstorbenen aufgrund der finanziellen Lage des Täters fraglich.