Erleichterung prägt derzeit das Gefühlsleben bei den Verantwortlichen der Pfarre St. Peter-Freienstein und der Filialkirche Maria Freienstein. Grund dafür ist die Abweisung einer Klage durch eine Richterin des Landesgerichts Leoben. Die Klage war im September 2024 wegen „unerträglichem und ortsunüblichem Glockengeläute der Wallfahrtskirche Maria Freienstein“ eingebracht worden. Kläger war ein Ehepaar aus St. Peter-Freienstein, das sich seit der Installation einer neuen größeren Glocke im Jahr 2018 und einer Änderung der Läut-Zeiten massiv in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt fühlt. Der Streitwert wurde mit 31.000 Euro beziffert.

Seit der Installation der neuen Glocke wird diese seit August 2018 jeden Samstag von 16.50 bis 17 Uhr geläutet sowie seit 2023 täglich ab 12 Uhr vier Minuten lang. Im August 2024 wurde diese Zeit auf drei Minuten verkürzt. Vor Oktober 2023 dauerte das Läuten nur zwei Minuten.

Gesundheitliche Probleme

Das Ehepaar klagte auf Unterlassung und führte massive gesundheitliche Probleme des Mannes an, ausgelöst durch das Glockenläuten. Eine erste Tagsatzung im Jänner 2025 brachte keine Einigung. Die von der Pfarre angebotenen Zugeständnisse reichten dem Ehepaar nicht. Eine weitere Verhandlung folgte im November 2025. Dabei wurde das Gutachten eines Sachverständigen für Lärm- und Schalldruckmessungen, das nach Messungen auf dem Grundstück der Kläger erstellt worden war, erörtert.

Das Ehepaar selbst wiederholte im November, wie sehr es sich durch das „vermehrte und lautere Kirchengeläut seit Installation der neuen Glocke“ beeinträchtigt fühle. Außerdem leide der Kläger durch das Läuten unter starker Migräne, das zu „tagelangen Schmerzen sowie Seh- und Sprechstörungen“ führe. Weitere von den Klägern eingebrachte Beweisanträge wurden von der Richterin abgelehnt, die Beweisaufnahme abgeschlossen und erklärt, dass das Urteil schriftlich ergehe.

Ortsübliches Läuten

Nach eineinhalb Jahren Rechtsstreit wurde die Klage nun abgewiesen. „Da es aber ein mittägliches Läuten zuvor bereits seit Jahrzehnten gab, nämlich das Glockengeläut der Pfarrkirche im Ort, ist das mittägliche Glockengeläut in der Ortschaft Sankt Peter-Freienstein als ortsüblich anzusehen. Da es ausgehend vom Empfinden eines Durchschnittsmenschen zu keiner Beeinträchtigung der Benützung des Grundstücks der Erstklägerin kommt und keine Gesundheitsgefährdung besteht, ist die Klage abzuweisen“, heißt es in der Abweisung des Landesgerichts Leoben.

Das klagende Ehepaar muss nun neben den eigenen, laut Gerichtsunterlagen, die Kosten der Beklagten im Ausmaß von mehr als 19.000 Euro tragen. „Angesichts der hohen Prozesskosten bleibt es abzuwarten, ob die Kläger gegen dieses Urteil Rechtsmittel erheben oder nicht“, ist von Seiten der Beklagten zu hören. Das Ehepaar war für eine Stellungnahme noch nicht erreichbar.