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Glockengeläute in St. Peter-Freienstein landet vor Landesgericht

Zwei Einwohner der Marktgemeinde stört „unerträgliches und ortsunübliches Glockengeläute“ der Wallfahrtskirche Maria Freienstein. Eine Unterlassungsklage wurde eingebracht. Nun ist das Gericht am Wort.

Das Glockengeläute der Wallfahrtskirche Maria Freienstein landet nun vor Gericht
© Armin Russold; Johannes Grassmayer
Das Glockengeläute der Wallfahrtskirche Maria Freienstein landet nun vor Gericht
Johanna Birnbaum
Redakteurin Regionalredaktion Leoben