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Glockengeläute in St. Peter-Freienstein landet vor Landesgericht

Zwei Einwohner der Marktgemeinde stört „unerträgliches und ortsunübliches Glockengeläute“ der Wallfahrtskirche Maria Freienstein. Eine Unterlassungsklage wurde eingebracht. Nun ist das Gericht am Wort.

© Armin Russold; Johannes Grassmayer
Das Glockengeläute der Wallfahrtskirche Maria Freienstein landet nun vor Gericht
Johanna Birnbaum
Redakteurin Regionalredaktion Leoben