Wie vorab berichtet, sieht die Novelle vor, dass Balkone mit mehr als 1,80 Meter Tiefe zur Bebauungsdichte zählen. Offene Stiegenhäuser, Gänge, Brücken oder Aufzüge werden ebenso eingerechnet.
Steirischer Wohnbau
Bis 1,80 Meter gibt es kein "Dichte-Problem" mit Balkon
Der Entwurf der neuen Bebauungsdichte-Verordnung geht bald in Begutachtung. Die Kernfrage lautete, wann Balkone und Laubengänge zur "dichte-relevanten Geschoßfläche" zählen?
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