Die Bauwirtschaft fürchtet ein "Dichteproblem", das Geschossflächen kosten und Bauen teurer machen könnte. Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts haben Baubehörden ja in der Auslegung der Dichte korrigiert. Zählten davor Laubengänge, offene Stiegenhäuser und Balkone nicht zur Baudichte, sind diese laut Meinung der Gerichte aber einzuberechnen.
Bisherige Bescheidpraxis
Stadt Graz lässt vorerst weiter "dichter bauen"
Die Grazer Baubehörde rechnet Laubengänge, offene Stiegenhäuser und Balkone nicht zur Dichte.
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