Der Bauboom in der Steiermark stieß schon manchem und mancher sauer auf. Es würde zu viel und zu dicht gebaut, ärgern sich Kritiker. Nun schlägt die andere Seite Alarm – die Voepe (Vereinigung Österreichischer Projektentwickler), eine 2019 ins Leben gerufene Interessenvertretung, die 58 gewerbliche Bauträger vertritt. Sie ortet eine Entwicklung, die einerseits den Wert von Grundstücken verringere, andererseits den Preis von Wohnraum aber verteuere, sollten Land und Stadt Graz nicht gegensteuern.

Hintergrund sind zwei Gerichtsentscheidungen des Landesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofes im Jahr 2019 zur Baudichte, die sich, so Sebastian Beiglböck, Geschäftsführer der Voepe, nun auswirken: „Diese Urteile veranlassen die Behörden, die Bebauungsdichte anders auszulegen.“ Flossen bisher nur fünfseitig umschlossene Räume in die Dichteberechnung ein (wie etwa Loggien), so „wurden quasi über Nacht“ auch Balkone, offene Stiegenhäuser und Laubengänge herangezogen. Durch diese „behördliche Willkür“ gehe Wohnfläche verloren, der Wert von Grundstücken, der sich an der Bebauungsdichte bemisst, sinke, kritisiert Gerald Beck, Präsidiumsmitglied der Voepe und Österreich-Chef des auch in der Steiermark tätigen Projektentwicklers UBM.

Gerald Beck (links) und Sebastian Beiglböck, Vereinigung Österreichischer Projektentwickler
Gerald Beck (links) und Sebastian Beiglböck, Vereinigung Österreichischer Projektentwickler © Alba Communications

Das sagen Land und Stadt Graz dazu

Bleibe das Land bei der „harten Auslegung“ der Dichte, würde eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus im Raum Graz im Schnitt um 15 Prozent teurer. Es muss mehr Fläche verbaut werden, um die gewünschte Wohnfläche zu erzielen, das kostet nicht nur mehr Geld, sondern spreche gegen das Ziel des sparsamen Umgangs mit Boden. Die Voepe fordert eine Reparatur.

Politisch zuständig im Land ist Landesrätin Ursula Lackner (SP), aus deren Büro heißt es: „Eine Neuauslegung der Bebauungsdichteverordnung seitens des Landes gibt es nicht. Was es gibt, sind zwei Gerichtsentscheidungen, die die Auslegung des Landes bestätigt haben.“

Dem widerspricht die Voepe. Auch die Bau- und Anlagenbehörde Graz (BAB) räumt eine nun harte Auslegung ein, begründet dies mit den Gerichtsurteilen und dem Austausch mit den Baujuristen des Landes. 2022 stehe aber eine Überarbeitung der Bebauungsdichte an – „mit dem Ziel, diese präziser und klarer zu machen. Denkbar wäre es, dass etwa Balkone aus der Dichterelevanz genommen werden“, so die BAB. Den Vorwurf der Willkür und einer Änderung über Nacht weist die BAB zurück. Man sei sich der Bedeutung bewusst, vor allem für jene Bauvorhaben, die vor geraumer Zeit eingereicht, aber noch nicht bewilligt wurden.