Der Wunsch dazu kam aus der Landeshauptstadt selbst unter der rot-grün-roten Rathaus-Koalition. Der Gemeinderat beschloss mit breitester Mehrheit die Petition ans Land, das Statut der Stadt zu ändern. Nun hat der Unterausschuss im Landtag dies erledigt. Für die nächste Gemeinderatswahl 2026 gibt es damit schon eine Obergrenze für die Wahlkampfkosten der Stadtparteien, die mit 400.000 Euro festgesetzt ist – und zwar ohne Valorisierung. „Damit wird verhindert, dass finanzielle Übermacht den politischen Wettbewerb verzerrt“, zeigen sich die Oppositionsparteien im Landtag, SPÖ, KPÖ und Grüne erfreut. Blau-Schwarz trug den Beschluss mit, nur die Neos stimmten dagegen, weil Teil des Pakets auch ist, dass der Grazer Stadtrechnungshof zum „Kontrollamt“ degradiert wird.
Auf Wunsch der Stadt
Land deckelt Wahlkampfkosten für Grazer Parteien mit 400.000 Euro
Es gibt auch Strafen für Überschreitung des Limits. Der Stadtrechnungshof wird in der Namensgebung zum Kontrollamt „degradiert“, erhält aber mehr Kontrollrechte.
© APA / Erwin Scheriau