Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts über die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt pflichtversichert. Das gilt auch für den Amoklauf am Borg Dreierschützengasse, wie die AUVA via Aussendung mitteilte. „Generell sind alle Personen, die sich zum Zeitpunkt des Vorfalls an der Schule aufgehalten haben (...) durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.“ Umfasst sind Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonal, Verwaltungsmitarbeitende sowie auch externe Personen. Weiters teilt die AUVA mit: „Dies betrifft körperliche ebenso wie psychische Verletzungsfolgen. Verletzte sowie verstorbene Personen fallen jedenfalls in den Leistungsbereich des jeweils zuständigen Unfallversicherungsträgers.“ Am UKH Graz, Betreiber ist hier die AUVA, wurden in den vergangenen Tagen fünf Schülerinnen und Schüler behandelt.
Für Schüler und Lehrer
Versicherungsschutz: Amoklauf am Borg Dreierschützengasse gilt als Arbeitsunfall
Die AUVA stuft die Amoktat im Borg Dreierschützengasse als Arbeitsunfall ein. Von dieser Bewertung profitieren betroffene Schülerinnen und Schüler.
© Jürgen Fuchs