Eine generelle Promillegrenze auf der Skipiste gibt es nicht. Während man in Deutschland und Italien mit nicht mehr als 0,5 Promille die Piste runterbrettern darf, verzichtet man hierzulande auf eine Beschränkung.
Spielraum der Polizei beschränkt
Die Handhabe der Polizei gegen angetrunkene Skifahrer ist nicht eindeutig geregelt. „Wir sind im engen Austausch mit den Pistenbetreibern, oft reicht es also, wenn wir die Verantwortlichen auf eine Gefährdung hinweisen, die dann dem Gefährder die Weiterfahrt untersagen“, meint Polizeisprecher Heimo Kohlbacher.
Denn: Jeder Skifahrer geht mit dem Kauf einer Karte mit einem Liftbetreiber einen Vertrag ein, in dem er sich verpflichtet, die FIS-Regeln einzuhalten. Rücksichtloses Verhalten wird dadurch zwar nicht vom Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt, jedoch von den Pistenregeln. Zu viel Zeit in den Hütten zum Schütten sollte man also nicht verbringen.
Unfälle mit Alkohol nehmen zu
Georg Bliem, Geschäftsführer der Planai-Hochwurzen-Bahnen, sagt, die Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften sei gut, im Ernstfall würde man auffälligen Pistenrowdies die Karte abnehmen. „Wer nur fürs Saufen herkommt, den wollen wir nicht“, sagt es Bliem deutlich. Der Sport müsse im Zentrum stehen, vor allem, weil auch viele Familien in Schladming unterwegs wären. „Spaß ist selbstverständlich erlaubt, übertreiben soll es aber niemand“, so Bliem.
Dass Alkohol auf der Piste auch zu einer zunehmenden Gefahr wird, zeigen Zahlen des Kuratoriums für Alpine Sicherheit. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre lag der Anteil von alkoholisierten Unfallverursachern in der Steiermark bei 2,4 Prozent, in diesem Jahr liegt der Wert jedoch schon bei acht Prozent.