Die Zustände in der Umweltabteilung des Landes (Abteilung 13) und angeblich auf fragwürdige Weise zustande gekommene Entscheidungen in Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP) entwickeln sich zur Endlos-Geschichte: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, ob strafbares Verhalten vorliegt, sind noch nicht abgeschlossen. Zu klären gilt es, ob Amtsmissbrauch oder Überforderung vorliegt, ob Korruption zugunsten von Projektwerbern festzustellen ist oder die Vorwürfe nur Folge einer internen Schlammschlacht sind.
Falsche Beweisaussage
Anklage gegen die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger erhoben
Am 7. August muss sich die Umweltanwältin in Graz dafür verantworten, was sie bei einer Einvernahme über Anwälte in der Causa UVP-Verfahren gesagt hat.
© Jürgen Fuchs