Die Behördenseite transportiert ihr Material in Rollkoffern und einer Nanu-Nana-Tasche. Der Anwalt der Klägerin nimmt eine Spar-Textiltasche. Beide haben am Mittwoch dasselbe Ziel, das Landesverwaltungsgericht in Graz. Im Saal F wird wieder über die „Zwangsversetzung“ der langjährigen Leiterin der Umweltabteilung verhandelt. Der „Spott-Lied“ ist kein großes Thema mehr, die Vorsitzende Verena Schönegger will herausfiltern, ob die Spitzenbeamtin 2022 gesagt hätte, sie würde ihren Mitarbeitern nun den Krieg erklären. Das wäre Grund genug für eine Abberufung und Versetzung. Aber das Beschwerdeverfahren wird ausgesetzt – „bis zum rechtskräftigen Abschluss des parallel laufenden Disziplinarverfahrens“.