Die Vorgeschichte war aufsehenerregend: Im Zuge der Ermittlungen zur sogenannten „UVP-Causa“ rund um die Landesumweltabteilung, deren strafrechtliche Dimension inzwischen in einer Verfahrenseinstellung geendet hat, hatte im Vorjahr ein Nebenstrang die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger vor Gericht gebracht. Im Zuge einer Befragung seitens des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung hatte Pöllinger mehrere Anwälte belastet, an den mutmaßlichen Malversationen rund um Umweltverfahren in der Steiermark beteiligt gewesen zu sein. Das stellte sich später als unrichtig heraus und führte zu einer Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die Juristin wegen falscher Beweisaussage.