Jetzt war es auch in der Steiermark so weit. Erstmals seit Inkrafttreten der 34. StVO-Novelle wurde in der Steiermark ein Pkw nach einer erheblichen Geschwindigkeitsübertretung vorläufig beschlagnahmt. Polizisten hatten einen Pkw-Lenker (39) mit 95 km/h in einer 30er-Zone im Ortsgebiet gemessen.

In den frühen Nachmittagsstunden führte am Dienstag eine Streife der Polizeiinspektion Eisenerz routinemäßige Verkehrskontrollen im Ortsgebiet von Eisenerz durch. Dabei fiel den Beamten im Bereich der Hieflauer Straße ein Pkw-Lenker auf, der in einer 30er-Zone zunächst mit einer Geschwindigkeit von 52 km/h unterwegs war. Kurz darauf beschleunigte der Mann sein Fahrzeug im Ortsgebiet auf 95 km/h, wobei die Polizisten die 150 PS starke BMW-Limousine mit einer Radarpistole messen konnten.

Führerschein abgenommen

Die Polizisten verfolgten den Pkw-Lenker bis auf den nahe gelegenen Parkplatz eines Supermarktes. Bei der Lenker- und Fahrzeugkontrolle des 39-jährigen Ungarn aus dem Bezirk Leoben zeigte sich der Mann geständig. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Leoben ordnete die vorläufige Sicherstellung des Pkw an. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt, dem 39-Jährigen der Führerschein vorläufig abgenommen. Der Mann wurde bei der BH Leoben angezeigt.

Die Behörde muss nun binnen 14 Tagen reagieren, ob ein „Verfall geboten erscheint“, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Dann könnte das Auto sogar versteigert werden, wobei 70 Prozent der erzielten Summe an den Verkehrssicherheitsfonds und der Rest an die jeweilige Gebietskörperschaft gehen würden. Dazu müsste aber einer der folgenden zwei Punkte erfüllt sein: eine Geschwindigkeitsübertretung von 80 km/h innerorts oder eine Übertretung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet (wie in diesem Fall) plus bereits ein Entzug der Lenkberechtigung innerhalb der vergangenen vier Jahre.

Verkehrsexperte fordert Verschärfung auch bei Führerscheinentzug

Der Letztstand des Innenministeriums (Daten werden nicht täglich erhoben, Anm.) vom 15. März weist sechs vorläufige Fahrzeugbeschlagnahmen durch die Bundespolizei aus. Davon waren zwei in Tirol, zwei in Niederösterreich und jeweils eine in Wien und Vorarlberg. Zuletzt kam es am Montag zur Beschlagnahme eines E-Autos auf der A 3 im Burgenland.

Verkehrsexperte Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit sieht in der StVO-Novelle einen guten und wichtigen Schritt, wünscht sich aber weitere Verschärfungen. „Ich glaube, die Maßnahme wird eine Präventivwirkung haben, wenn mehr Lenkern künftig das Auto weggenommen wird. Sie müssen es dann ja auch mühsam zurückfordern“, so Robatsch. Laut Schätzungen des Kuratoriums fährt jeder 6000. Autofahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durchs Ortsgebiet (mehr als 60 km/h zu viel), heißt insgesamt über 110 km/h in einer 50er-Zone. Robatsch: „Das hört sich von der Anzahl nicht so arg an, aber wenn man bedenkt, wie viele Autos täglich unterwegs sind, sind das gar nicht so wenige Fahrer.“ Eine Verschärfung würde er sich etwa hinsichtlich des Führerscheinentzugs wünschen. „In der Schweiz ist der Führerschein für drei Monate weg, wenn man mit 86 km/h in einer 50er-Zone fährt. In Österreich ist der Führerschein erst bei 96 km/h in einer 50er-Zone weg, und dann nur für einen Monat.“