Mit dem Inkrafttreten der STVO-Novelle zur Beschlagnahme und Versteigerung von Raserfahrzeugen am Freitag stehen die Behörden auch vor der Herausforderung, ausreichend und geschützte Parkplätze für die konfiszierten Autos zu finden. „Jede Behörde hat dafür zu sorgen, dass ein entsprechender Aufbewahrungsort für beschlagnahmte Kraftfahrzeuge zur Verfügung steht“, teilt das Büro von Verkehrs-Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) mit. Das Land selbst stelle keine Flächen zur Verfügung und sieht von Empfehlungen einzelner Liegenschaften ab, da die Eignung als Abstellflächen aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten am besten von den zuständigen Behörden vor Ort beurteilt werden müsse.