Unser Leser hatte einen Rückflug von Frankfurt nach Graz gebucht, das Ticket bezahlt, sich rechtzeitig durch den Sicherheitscheck gequält und traf pünktlich beim Flugsteig ein. Dennoch wurde er zurückgewiesen und konnte nicht mehr in das Flugzeug einsteigen. Er musste eine weitere Nacht in Deutschland verbringen und konnte seinen Heimflug erst einen Tag später antreten. Eine Unsitte von Airlines, von der in letzter Zeit immer öfter berichtet wird: Die Maschinen sind überbucht, Kunden müssen auf dem Boden bleiben!

Passagierrechte durchsetzen

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte („apf“) erfasst Flugüberbuchungen in der Rubrik „Nichtbeförderung“. Eine Nichtbeförderung kann verschiedene Ursachen (Passagiere kommen zu spät zum Check-in oder Gate, Reisedokumente fehlen, Flug war überbucht) haben.

„Im Vorjahr lag Nichtbeförderung mit sechs Prozent auf Platz drei der Verfahrensgründe nach Flugverspätung und Flugannullierung“, berichtet Martina Galos von der „apf“. Im Falle einer Überbuchung stehen dem Passagier genauso wie bei einer Absage oder Verspätung des Fluges verschiedene Rechte zu.

Sollte eine direkte Klärung mit der Fluglinie nicht möglich sein, kann der Fall mittels Online-Beschwerdeformular unter www.passagier.at bei der „apf“ eingebracht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Passagier- und Fahrgastrechte gewahrt bleiben und Verkehrsunternehmen ihren Verpflichtungen auch nachkommen.

Unzureichende Informationen

Die Auskunft, dass ein Flug überbucht und eine Mitnahme nicht möglich ist, erfolgt spätestens beim Boarding am Gate. „Fluglinien sind in solchen Fällen verpflichtet, Passagiere aktiv über ihre Rechte zu informieren. Aufgrund der bei uns eingetroffenen Beschwerden zeigt sich aber, dass das in der Praxis nicht immer passiert und Fluglinien z. B. Passagieren oft Gutscheine anbieten, obwohl sie auf Wunsch Ansprüche in bar bzw. per Überweisung auszahlen müssen“, ergänzt Galos.

Auch die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer verzeichneten im letzten Jahr einen massiven Anstieg im Zusammenhang mit Problemen beim Flugverkehr. Laut Bettina Schrittwieser, der Leiterin der Abteilung für Konsumentenschutz, können Ansprüche von Fluggästen, die in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt sind, durch die AK meist erfolgreich durchgesetzt werden.