Die AK Konsumentenschützer haben ein Notfallpaket für nach dem Urlaub geschnürt - hier sind die besten Tipps zu Flugverspätung, Rücktrittswunsch und verloren gegangenen Koffern:

1 Ansprüche einfordern

Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche
geltend, am besten mittels eingeschriebenem Brief. Ansprechpartner
für Reisemängel bei Pauschal-reisen ist Ihr Reiseveranstalter. Bei
extra Flugbuchungen müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den
Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat.

2 Nicht abspeisen lassen

Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten
Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist
vom Reiseveranstalter in bar zu leisten.

3  Was gibt's zurück?

Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei
Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle. Ein Beispiel:
verschmutzter Pool - zehn bis 20 Prozent.

4 Entgangene Urlaubsfreude:

Für entgangene Urlaubsfreude ist
Schadenersatz möglich. Voraussetzung: zumindest erhebliche vom
Reiseveranstalter verschuldete Mängel.

5 Reiseveranstalter oder Fluglinie pleite

Reiseveranstalter haben eine Insolvenzabsicherung. Sie müssen im Fall einer Insolvenz für Ersatzflüge oder eine andere Beförderung sorgen - im Gegensatz zu reinen Flugbuchungen.

6 Flug verspätet, Geld zurück

Hebt die Airline mindestens zwei oder mehr Stunden später ab, haben Sie Anspruch auf Essen, Getränke und wenn nötig auf ein Hotel. Bei Ankunftsverspätungen von drei oder mehr Stunden steht Ihnen auch eine Entschädigung zu.

7 Rücktritt bei Unruhen, Terror & Co

Gibt es eine offizielle Reisewarnung können Sie kostenlos zurücktreten. Auch sonst kann es ein Rücktrittsrecht geben: Wenn unvorhersehbare Ereignisse nach Vertragsabschluss passieren und eine Reise unmöglich oder unzumutbar wird, können Sie kostenfrei stornieren. Am besten: Reiseveranstalter kontaktieren!

8 Vorsicht, Spesen bei Plastikgeld

Wer mit Plastikkarte zahlt oder Geld abhebt, muss im Urlaub mit Spesen rechnen. So fallen in Nicht-Euro-Ländern immer Spesen an. Auch im Euro-Raum können Spesen verrechnet werden, etwa beim Abheben mit der Kreditkarte.

9 "Draufzahlen" beim Plaudern und Surfen

Achtung bei EU-Urlauben! Immer mehr Handy-Anbieter schränken Roaming ein oder schließen es sogar aus, vor allem bei Wertkarten.