Die für rechtswidrig befundene Abschiebung von Tina und ihrer Familie nach Georgien sorgt weiter für Wirbel. Nachdem das Gericht der zuständigen Asylbehörde vorgeworfen hatte, das Kindeswohl nicht erneut geprüft zu haben, versicherte das Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), dies drei Tage vor der Abschiebung sehr wohl getan zu haben.
Der Fall Tina
Aussage gegen Aussage: Wurde das Kindeswohl wirklich geprüft?
Die für rechtswidrig erklärte Abschiebung der Schülerin Tina und ihrer Familie sorgt weiterhin für Wirbel. Das Ministerium beharrt darauf, ihr Wohl geprüft zu haben. Ihr Anwalt und Unterlagen erzählen eine andere Geschichte.
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