Die für rechtswidrig befundene Abschiebung von Tina und ihrer Familie nach Georgien sorgt weiter für Wirbel. Nachdem das Gericht der zuständigen Asylbehörde vorgeworfen hatte, das Kindeswohl nicht erneut geprüft zu haben, versicherte das Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), dies drei Tage vor der Abschiebung sehr wohl getan zu haben.