Grünen-Chef und Vizekanzler Werner Kogler weist den Vorschlag der Wirtschaftskammer zurück, die Einführung der CO₂-Abgabe zu verschieben. An sich sollen ja ab 1. Juli 30 Euro pro Tonne CO₂ auf fossile Energieträger fällig werden, was Benzin pro Liter um rund 7 Cent, Diesel und Heizöl um rund 10 Cent teurer machen wird.
Die Kammer will das wie berichtet verschieben, weil die Energiepreise derzeit ohnehin explodieren. Kogler weist das zurück. In der "ZiB 2" argumentiert er am Montagabend erstens "viel wichtiger ist, jetzt umso schneller die Energiewende herbeizuführen" und zweitens: "gleichzeitig ist der CO₂-Preis die Einnahme für den auszuzahlenden Klimabonus. Das würde wegfallen" – und das sei schlecht, weil ja nur durch den Klimabonus die Verteilungswirkung der Steuerreform gewährleistet sei.
(Kogler wirft der Wirtschaftskammer dann noch vor, Putin Standing Ovations gegeben zu haben, "Roter Teppich mit Schleimspur", aber das ist eine andere Geschichte.)
100 bis 200 Euro für jeden in Österreich
Aber stimmt das auch? Von vorn: Der "Klimabonus" ist das Instrument, das die türkis-grüne CO₂-Bepreisung den Menschen schmackhaft machen soll. 100 bis 200 Euro – der genaue Betrag richtet sich nach der Hauptwohnsitzgemeinde – soll jeder Einwohner Österreichs Mitte des Jahres ausgezahlt bekommen, Kinder bekommen die Hälfte.
Die Idee dahinter war, dass Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, mehr bekommen als solche mit guter Öffi-Anbindung, um die höheren Kosten für Treibstoff durch die CO₂-Abgabe auszugleichen. Ob das besonders gut gelungen ist, ist eine andere Frage – uns interessiert hier nur, ob der Klimabonus tatsächlich mit der CO₂-Bepreisung steht und fällt.
CO₂-Abgabe nicht zweckgebunden
Nun: Nein, zumindest nicht dieses Jahr. In §3 Klimabonus-Gesetz wird die Höhe des Bonus für 2022 fix mit 100 bis 200 Euro festgelegt. Ob das Geld durch die CO₂-Abgabe hereinkommt oder nicht, spielt dafür keine Rolle – eine unmittelbare rechtliche Bindung an das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz, in dem die CO₂-Bepreisung geregelt ist, gibt es darin nicht. Umgekehrt sind auch die Einnahmen aus der CO₂-Abgabe nicht rechtlich zweckgebunden, sprich: sie gehen in das allgemeine Budget – und aus diesem kommen die Ausgaben für den "Klimabonus" wieder heraus.
Was allerdings für die Jahre ab 2023 vorgesehen ist, ist eine jeweils neue Festsetzung der Höhe des Klimabonus – diese hat sich "an der Entwicklung des Preises für Treibhausgasemissionen gemäß NEHG 2022, an den tatsächlichen Einnahmen des vorangegangenen Jahres sowie an den laufenden und künftigen Einnahmen gemäß NEHG 2022 zu orientieren".
CO₂-Einnahmen decken Ausgaben für Klimabonus sowieso nicht
"Zu orientieren" ist ein Schlüsselwort – es steht nicht im Gesetz, die gesamten CO₂-Preis-Einnahmen müssen ausgezahlt werden oder "es darf maximal die Summe der Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung ausgezahlt werden", und das hat einen Grund. Denn türkis-grün hat von Anfang an ein wenig bei dem Zusammenhang zwischen CO₂-Preis und Klimabonus getrickst.
Wennn man in die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung – grob gesprochen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung von Gesetzesvorhaben – der beiden Gesetze (CO₂-Preis und Klimabonus) blickt, sieht man das recht gut. Hier sind die erwarteten Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung zu sehen:
Und hier die geplanten Ausgaben für den "Klimabonus":
Man sieht: bis einschließlich 2024 gibt es eine ziemliche Finanzierungslücke zwischen den erwarteten Einnahmen aus dem CO₂-Preis und den Ausgaben für den Klimabonus. Allein heuer, wo der CO₂-Preis erst ab Mitte des Jahres verrechnet wird, der Bonus aber komplett ausgezahlt wird, muss der allgemeine Steuerzahler den Klimabonus mit rund 750 Millionen Euro mehr finanzieren, als durch den CO₂-Preis hereinkommen wird.
In den Folgejahren soll diese Finanzierungslücke schrumpfen, bis der Staat 2025 endlich gleich viel an CO₂-Abgabe einnimmt – der Preis pro Tonne steigt ja Jahr für Jahr an –, wie er für den "Klimabonus" ausgibt. Allerdings gibt es auf dem Weg dahin auch Hürden: Gut möglich, dass die Einnahmen aus dem CO₂-Preis geringer ausfallen als erwartet.
CO₂-Preisbremse eingebaut
Denn erstens werden durch die explodierenden Preise wohl weit weniger fossile Brennstoffe gekauft als erwartet; und zweitens gibt es einen automatisierten "Bremsmechanismus" (in §10 Abs. 3 des CO₂-Preisgesetzes): Wenn der Energiepreis in einem Jahr um mehr als 12,5 Prozent steigt (was heuer absehbar ist), steigt der CO₂-Preis pro Tonne im Folgejahr nur um die Hälfte der geplanten Steigerung (2023 also statt auf 35 Euro pro Tonne nur auf 32,5).
Unterm Strich heißt das:
- Zumindest heuer fiele der Klimabonus auch nicht weg, wenn der CO₂-Preis gestrichen oder verschoben würde
- Der Zusammenhang zwischen CO₂-Preis und Klimabonus ist ein rein politischer, kein rechtlicher – der Bonus kommt aus dem allgemeinen Budget
- Wie hoch der "Klimabonus" die nächsten Jahre über ausfällt, wird erst Anfang 2023 festgelegt – er muss sich nur an den Einnahmen aus dem CO₂-Preis "orientieren"