Realpolitisch ändert es nichts: Weder die Aussagen von Sebastian Kurz während seiner sechsstündigen Einvernahme, noch der Zeitpunkt der Einvernahme, noch der Zeitpunkt, zu dem kommuniziert wurde, dass der Bundeskanzler schon einvernommen wurde. Auch, ob Kurz während der Befragung freundlich oder patzig war, ändert nichts. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird nach dem Ende der Ermittlungen via Oberstaatsanwaltschaft einen Vorhabensbericht an das Justizministerium schicken. Man kann davon ausgehen, dass dessen Inhalt sich danach richtet, ob Kurz die Vorwürfe gegen ihn inhaltlich entkräften konnte – und nicht nach der Laune des Kanzlers während der Befragung. Die Letztentscheidung, ob das Verfahren mit Diversion, Einstellung oder einer Anklage endet, liegt dann bei der grünen Justizministerin – die wahrscheinlich der Empfehlung des hausinternen „Weisungsrates“ folgen wird. Und selbst wenn es zur Anklage kommt – ein Schuldspruch ist das noch nicht. Das haben zuletzt der Bundespräsident und der grüne Vizekanzler auffällig betont. Dass die türkis-grüne Regierung im Fall einer Anklage zerbricht, scheint also unwahrscheinlich. Realpolitisch wird sich also nicht viel ändern.