Der langjährige Staatsanwalt Georg Krakow drängt darauf, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) so bald wie möglich darüber entscheidet, wie es mit Bundeskanzler Sebastian Kurz in der Causa Thomas Schmid weitergeht. „Es sollen nicht Wochen und Monate vergehen, bis geklärt wird, ob der Kanzler vor Gericht landet, man sich auf eine Diversion einigt oder das Verfahren eingestellt wird. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass die Frage bald entschieden wird“, so Krakow im Gespräch mit der Kleinen Zeitung.

Kurz muss vor Entscheidung einvernommen werden

Sofern das Verfahren nicht eingestellt ist - was aus heutiger Sicht unwahrscheinlich ist - müssen der Kanzler, aber auch andere Akteure der Causa Schmid im Zuge eines Ermittlungsverfahrens in jedem Fall von der Staatsanwaltschaft  einvernommen werden, ehe über die weitere Vorgehensweise befunden wird. Was Kurz im U-Ausschuss gesagt habe, liege zwar schwarz auf weiß vor. Bei den Chats gebe es allerdings noch Aufklärungsbedarf. „Was haben denn die Leute mit den Chats gemeint? In welchem Kontext sind sie geschickt worden? Es können die Personen auch noch Unterlagen oder Erklärungen vorlegen.“ Kurz habe in den Ermittlungsverfahren zwar das Recht, nichts zu sagen, er müsse aber in jedem Fall befragt werden.

Drei Optionen

Aus Krakows Sicht habe die WKStA drei Optionen:

  • Sie könne das Verfahren einstellen, wenn sie zum Schluss komme, es liege kein objektiver Tatbestand vor. 
  • Sie könne allerdings auch eine Diversion beantragen, etwa in Form einer Geldbuße oder gemeinnütziger Leistung. „Voraussetzung dafür ist, dass der Beschuldigte eine Verantwortung übernimmt, nicht im Sinn eines Geständnisses, aber dass er einsieht, dass etwas unglücklich gelaufen ist.“ Für eine Diversion sei relevant, ob "generalpräventive Gründe dagegen sprechen".
  • Die dritte Option ist der Strafantrag, der in einem öffentlichen Verfahren vor einem Einzelrichter des Straflandesgerichts mündet, gegen den aber vorab kein Einspruch erhoben werden kann.  

"Durchaus ungewöhnliche Verständigung"

Krakow will sich auf keine Spekulationen einlassen. „Es wird auf Aussagen der Personen im Ermittlungsverfahren ankommen, ob es zu Missverständnissen gekommen ist. Ich will nicht mit Wahrscheinlichkeiten operieren.“ Der langjährige Staatsanwalt verweist allerdings darauf, dass die von der WKStA auf 58 Seiten zusammengefasste Verständigung „viel ausführlicher als normalerweise“ ausfalle, was „durchaus ungewöhnlich“ sei. Das zeige, dass sich die Staatsanwaltschaft bereits intensiv mit dem Fall befasst hat.