Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) bezeichnete es als "Herzensanliegen", die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch in Krisenzeiten zu stärken, als vor zehn Tagen die neue Sonderbetreuungszeit präsentiert wurde: Wenn Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Schule oder der Kindergarten schließt oder das Kind in Quarantäne muss, haben sie bis Ende des Schuljahres Rechtsanspruch auf Sonderurlaub. Die Arbeitnehmer bekommen in dieser Zeit ihr volles Gehalt, die Arbeitgeber bekommen die Kosten vollständig ersetzt.
Schulen und Kindergärten im Notbetrieb
Keine Sonderbetreuungszeit für Eltern im Lockdown
Der Sonderurlaub für Eltern, die Kinder zu Hause betreuen müssen, weil Schule oder Kindergarten schließen, gilt während des Lockdowns bis 7. Dezember nicht.
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