Die Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern oder zu Pflegenden als Ergänzung zum Pflegeurlaub wird ausgeweitet und es gibt nun auch einen Rechtsanspruch darauf.
Darauf hat sich die Bundesregierung mit den Sozialpartner verständig, ein entsprechender Initiativantrag wird bereits heute, Donnerstag, in der Sondersitzung des Nationalrates eingebracht.
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