Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache darf als Spitzenkandidat für seine neue Liste bei der Wien-Wahl im Oktober antreten.

Das entsprechende Erkenntnis wurde am Donnerstag veröffentlicht. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob Strache in Wien - wo er seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat - oder doch in Klosterneuburg seinen Lebensmittelpunkt hat. Als erste hat die Kleinpartei "Wandel" angezweifelt, dass der Hauptwohnsitz des ehemaligen Vizekanzlers in der Bundeshauptstadt liegt. Um das aktive und passive Wahlrecht auszuüben, ist dies jedoch eine Voraussetzung.

Entscheidung kann angefochten werden

Während die Bezirkswahlbehörde die näheren Lebensumstände des Politikers prüfte, konzentrierte sich das Verwaltungsgericht als Berufungsinstanz auf formale Fragen. So wurde etwa der Einwand, dass in der Behörde Bezirkspolitiker sitzen und diese darum befangen seien, da sie in Konkurrenz zu Strache stünden, zurückgewiesen. Auch wurde - laut Gericht aber nicht zu Recht - kritisiert, dass Details zur Sitzung nicht bekannt gegeben wurden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden.

Über den eingebrachten Einspruch der Kleinpartei "Wandel" soll am Freitag beim Verwaltungsgericht entschieden werden. Außerdem gibt es offenbar einen weiteren Einspruch.