Justizminister Clemens Jabloner hat am Dienstag Abend im ORF-"Report" betont, dass trotz des gravierenden Personalnotstands in der Justiz die Behörden bei den derzeit prominenten Fällen Ibiza und Casinos-Affäre die Behörden voll ermittlungsfähig seien. In beiden Fällen könne ohne politischen Druck ermittelt werden. 

Bestürzt habe ihn das wiederholte Auftauchen von Chatprotokollen in der Öffentlichkeit, obwohl es sich bei diesen um einen Verschluss-Akt handle. "Nichts spricht dafür, dass diese Informationen von der Staatsanwaltschaft ausgehen. Zu den Ermittlern habe ich Vertrauen", sagte Jabloner. Das störe ja bloß die Ermittlungen. Von Strafverteidigern bis zu Verfahrensparteien sei der  Personenkreis, der Zugang habe, zu groß. Man denke derzeit über technische Möglichkeiten nach, um die Weitergabe von Chats künftig zu verhindern. Hier brauche es zudem Bewusstseinsbildung, so Jabloner. Höhere Strafen würden da wenig bringen.

Neuerlich verwies der Minister auf die finanziellen und personellen Engpässe der Justiz. "Wenn es diese 90 Millionen nicht gibt, die nur dazu dienen, den Normalbetrieb aufrecht zu erhalten, dann kommen wir in faktische Probleme hinein. Das bedeutet eine abnehmende Qualität im Dienst am Bürger", mahnte der Minister.

Die Einführung einer Bundesstaatsanwalt lehnte Jabloner erneut ab.

Brisanter Bericht

Die Justiz braucht - nach langem "Niedersparen" - 2020 um 90,6 Mio. Euro mehr, um den Status quo aufrecht zu erhalten. In den großen Problembereichen (Kanzleipersonal, Strafvollzug, Bundesverwaltungsgericht/Asyl, Sachverständigen- und Dolmetschermangel) wären aber damit noch nicht gedeckte größere Schritte nötig, ging kürzlich aus dem Wahrnehmungsbericht von Justizminister Clemens Jabloner hervor.

55 Seiten mit Maßnahmen und Empfehlungen legte der Übergangs-Ressortchef rechtzeitig vor Start der Budgetverhandlungen Bundespräsident, Bundeskanzler und den Parteien vor. Darunter findet sich auch eine für die laufenden Koalitionsverhandlungen interessante Empfehlung: Das Justizministerium sollte wieder auf seinen Kernbereich zurückgeführt werden - also der 2017 zur Justiz übersiedelte Verfassungsdienst ins Bundeskanzleramt zurückkehren.

Als ein Ergebnis der Arbeitsgruppe zum Bereich Staatsanwälte/Ermittlungen kündigt Jabloner an, dass die Staatsanwaltschaften künftig das bloße Einlangen einer Anzeige gegenüber Medien nicht mehr bestätigen. Anzeigen sind - nicht zuletzt im heurigen Wahlkampf - zu einem nicht selten auch gegen politische Mitbewerber eingesetzten Mittel geworden. Sie führen aber nicht immer zu Ermittlungen, sondern werden oft auch wegen mangelnder Substanz zurückgelegt. Deshalb soll, wird im neuen Medienerlass verfügt werden, künftig erst dann Auskunft erteilt werden, wenn die Entscheidung - Einleitung der Ermittlungen oder nicht - gefallen ist.