Geht es nach Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), sollen „gefährliche Asylwerber“ künftig in „Sicherungshaft“ genommen werden können. Nach der tödlichen Messerattakte auf einen Sozialarbeiter in Dornbirn soll dazu eine neue Ziffer in das Verfassungsgesetz geschrieben werden, die eine „fremdenrechtliche Haft“ möglich macht, wenn eine „Gefährdung der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung“ besteht.

Doch für die Schaffung einer solchen Ziffer benötigt der Innenminister Unterstützung aus der Opposition. Denn für Änderungen im Verfassungsgesetz ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. SPÖ, Neos und die Liste Jetzt erteilten Kickls Anliegen jedoch bereits kurz nach dessen Vorstoß eine deutliche Absage. Laut SPÖ wolle dieser nur davon ablenken, dass seine Behörde in der Causa Dornbirn versagt habe. Und auch die Neos sprachen sich dafür aus, den Fall erst genau zu prüfen, um „Schnellschüsse“ zu vermeiden.

Experte sieht rechtliche Hürden

Doch selbst wenn es dem Innenminister gelingen sollte, Verbündete in den Reihen der Opposition zu finden, ist es mit einer Verfassungsänderung allein noch nicht getan, erklärt der Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk. „Anschließend muss ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden, in dem die Rahmenbedingungen viel genauer umfasst werden müssen als in der Verfassungsänderung.“ Beispielsweise müsse man genau definieren, bei welchen Straftaten eine solche Sicherungshaft gerechtfertigt sein soll. Außerdem müsse klar umrissen werden, wann eine Person eine viel zitierte „Gefahr für die öffentliche Ordnung“ darstellt. „Und bei Freiheitsentzug, worum es sich hier ja handeln würde, wird es eine richterliche Überprüfung brauchen.“ Ist das Gesetz durch, dürfe man diese neue Art der Haft zwar verhängen. „Daran, dass das mit der EU-Menschenrechtskonvention und der Grundrechtecharta vereinbar ist, habe ich jedoch meine Zweifel“, erklärt Funk.

Dass die angestrebte Sicherheitshaft auch für Inländer einen erleichterten Freiheitsentzug (Stichwort Präventivhaft) zur Folge haben könnte, wie einige Kritiker vermuten, hält der Experte jedoch für unrealistisch. „Bei aller Kritik am Innenminister, aber diese Gefahr sehe ich nicht“, erklärt Funk. Sehr wohl müsse im Vorfeld aber geklärt werden, wie die „Gefährdungsprognose“, die laut Kickl erstellt werden soll, wenn Gefährder einen Asylantrag stellen, genau erstellt werden soll – und wer eine solche überprüft. Auch die Frage, was nach einer solchen „Sicherungshaft“ mit den Betroffenen passieren solle, müsse dann geklärt werden.