Der Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch den Antrag von 46 Abgeordneten der FPÖ abgewiesen, einen Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses des Nationalrates, welcher die Unzulässigkeit des Verlangens auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Klärung politischer Einflussnahme von ÖVP-Regierungsmitgliedern festgestellt hatte, für rechtswidrig zu erklären. Damit ist der von der FPÖ-beantragte U-Ausschuss in dieser Form nicht möglich.
Inhaltlich zu unbestimmt
Höchstgericht lehnt U-Ausschuss der FPÖ ab
Der Untersuchungsgegenstand des FPÖ-Antrags sei zudem nicht hinreichend bestimmt, entschied jetzt der Verfassungsgerichtshof.
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