Der Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch den Antrag von 46 Abgeordneten der FPÖ abgewiesen, einen Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses des Nationalrates, welcher die Unzulässigkeit des Verlangens auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Klärung politischer Einflussnahme von ÖVP-Regierungsmitgliedern festgestellt hatte, für rechtswidrig zu erklären. Damit ist der von der FPÖ-beantragte U-Ausschuss in dieser Form nicht möglich.