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Ab 2026

Neue Regelung: Was künftig bei Abgaben auf Trinkgeld gilt

Sozialversicherungsbeiträge bei Trinkgeld sollen künftig anhand einheitlicher Pauschalen berechnet werden, darauf hat sich die Regierung geeinigt. Nachzahlungen sollen damit wegfallen.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Die Regierung plant, Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgeld einheitlich pauschal zu berechnen, um Nachzahlungen zu vermeiden.
  • Ab 2026 müssen Kellner für die ersten 65 Euro Trinkgeld Sozialversicherungsbeiträge zahlen, darüber hinausgehende Beträge sind befreit.
  • Der Pauschalbetrag steigt 2027 auf 85 Euro und 2028 auf 100 Euro, ab 2029 erfolgt eine regelmäßige Anpassung an die Inflation.
  • In anderen Branchen wie Friseuren und Taxifahrern bleibt die Regelung für Trinkgeld unverändert.
  • Die Steuerbefreiung für Trinkgeld bleibt bestehen.
Trinkgeld soll auch in Zukunft steuerfrei bleiben
© Klz / Stefan Pajman
Trinkgeld soll auch in Zukunft steuerfrei bleiben
© Klz / Stefan Pajman
Author Vilja Schiretz
Vilja Schiretz Innenpolitik
Innenpolitik
24. Juli 2025,
17:47 Uhr

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